Auf der letzten Jahreshauptversammlung ist eine neue Beitragsordnung beschlossen worden.
Dazu gehört auch, dass bei Vereinsmitgliedern ab 20 Jahren nachgewiesen werden muss, dass sich sie / er in einer Ausbildung (Schule / Betriebliche Ausbildung / Studium) befindet.
Das ist in allen Osnabrücker Verein schon lange üblich.
Weil die Ausbildungswege sehr vielfältig sind, ist im Vorstand folgende Regelung beschlossen:
- monatliches Netto-Einkommen unter 400 € Beitrag AzuBi oder im Familienbeitrag
- monatliches Netto-Einkommen unter 700 € Beitrag AzuBi
(Familienbeitrag nicht mehr möglich) - monatliches Netto-Einkommen über 700 € immer Erwachsenenbeitrag
Bitte reichen Sie ab dem Quartal, in dem Sie 20 Jahre alt werden, eine Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung ein.
Falls Sie sich in einem bezahlten Ausbildungsverhältnis befinden, muss aus der Bescheinigung das voraussichtliche Ende und die monatliche Vergütung ergeben.