Schule, Ausbildung und Studium
Vereinsmitglieder müssen ab einem Alter von 20 Jahren nachweisen, dass sie zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren. Alle Mitglieder müssen ab dem Quartal, in dem Sie 20 Jahre alt werden, einen entsprechenden Nachweis erbringen!
Falls Du Dich in einem bezahlten Ausbildungsverhältnis befindest, muss aus der Bescheinigung das voraussichtliche Ende und die monatliche Vergütung hervorgehen.
Es ergibt sich, im Ausbildungsfall, folgende Zuordnung zu den Grundbeitragsgruppen:
- monatliches Nettoeinkommen unter 400 Euro
= Beitragsgruppe "Studierende" oder "Familie"
- monatliches Nettoeinkommen unter 700 Euro
= Beitragsgruppe "Studierende" (kein Familienbeitrag möglich)
- monatliches Nettoeinkommen über 700 Euro
= Beitragsgruppe "Erwachsene"